Der Kauf und die Eigentumsübertragung einer Immobilie erfordert einen notariell beurkundeten Kaufvertrag, ansonsten ist dieser nicht rechtsgültig. Des weiteren wird eine notariell beurkundete Einigung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang (Auflassung) und die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch benötigt. Erst mit der Grundbucheintragung ist der Käufer tatsächlich Eigentümer. Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes öffentliches Register, welches die Wirtschafts- und Rechtsverhältnisse an Grundstücken darlegt. Das Grundbuch kann bei berechtigtem Interesse von jedermann (z. B. Käufer) eingesehen werden und genießt öffentlichen Glauben.
Im Rahmen der Baufinanzierung wird durch einen Gutachter ein Dokument (sog. Gutachten) erstellt, in welchem eine detaillierte Beurteilung der Immobilie erfolgt (Lage, Zustand ...). Durch das Gutachten kann auf den Wert der Immobilie geschlossen werden. Auf Basis des Gutachtens setzt der Darlehensgeber den Beleihungswert der Immobilie fest.
Immobilien können mit Rechten wie Grundpfandrechte (Hypothek) und Dienstbarkeiten wie Wegerecht oder Wasserrecht belastet werden. Auf Grundstücke ist eine sog. Grundsteuer zu zahlen. Diese ist die laufende Steuer auf (bebaute und unbebaute) Grundstücke. Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Einheitswert des Grundstücks (wird vom Finanzamt festgesetzt) ab, von der Nutzung des Gebäudes (Ein-, Zweifamilienhaus, sonstiges) und von der Lage des Grundstücks (unterschiedliche Hebesätze der Gemeinden).
Durch das sog. Baurecht gibt es die Möglichkeit auf fremdem Grund ein Bauwerk zu errichten. In der Regel ist das Baurecht auf 50 Jahre bis 99 Jahre begrenzt.
Steuern
Beim Grunderwerb fällt neben Grundbuchgebühren und anderen Gebühren auch noch eine prozentuelle Grunderwerbsteuer an.
Diese wird einmalig beim Kauf der Immobilie fällig.
Sie beträgt in der Regel 3,5% des Kaufpreises und gehört zu den Anschaffungsnebenkosten.
Gutachten
Wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen ist es von Vorteil, wenn Sie sich vorher ein Gutachten aushändigen lassen oder wenn Sie Verkäufer sind, dass Sie ein Gutachten erstellen lassen. Somit lassen sich schon im Vorfeld evtl Komplikationen vermeiden die allen Beteiligten letztendlich nur unnötiges Geld kosten.
Ein Gutachterbüro mit langjähriger Erfahrung: Sachverständigenbüro Immobilien
Matthias Kirchner Dipl. - Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken - Mieten und Pachten in Mittelfranken, im Bergischen
Land und in der Oberlausitz.
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